De Minimis
Der “De Minimis” beziffert im Unternehmenskaufvertrag den Betrag, bei dessen Unterschreitung der Käufer keine Gewährleistungsansprüche für Mängel geltend machen kann. De Minimis-Regelungen werden oft mit einem Basket kombiniert. Der Vertragspartner kann Ansprüche nur geltend machen, wenn er so viele Ansprüche im Basket gesammelt hat, dass deren Gesamtsumme einen bestimmten Betrag (den sog. „Threshold″) überschreitet. Der Verkäufer kann sein Haftung mit Hilfe eines Cap, d.h. einer Haftungshöchstgrenze, beschränken.
OAKSTREET-TIPP
De-minimis-Regelungen sollen die Geltendmachung von Bagatellansprüchen ausschließen und eine gewisse „Befriedungsfunktion“ für die Parteien erfüllen. Sie werden in der Regel mit einem Freibetrag oder einer Freigrenze kombiniert.