Exklusivität
Exklusivität im M&A-Prozess entspringt meist dem Wunsch des Käufers, die Konkurrenz zu reduzieren. Für den Verkäufer bedeutet Exklusivität oft eine Einschränkung seiner Handlungsoptionen. Die Art der Exklusivität kann zwischen Verhandlungsexklusivität und Abschlussexklusivität differenziert werden. Bei letzterer hat eine Partei das alleinige Recht, die M&A-Transaktion innerhalb eines vereinbarten Zeitraums abzuschließen, während Verhandlungsexklusivität zusätzlich Verhandlungen mit anderen Interessenten ausschließt.