Letter of Intent (LoI)
Ein Letter of Intent (LoI) ist in der Regel eine unverbindliche Absichtserklärung, die bestätigt, dass zwei oder mehrere Parteien in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss zu dem im LoI vereinbarten Konditionen stehen. Im Rahmen des Unternehmensverkaufs gibt der Käufer im LoI seine Absicht bekannt, die Zielgesellschaft unter bestimmten Konditionen bzw. zu einem bestimmten Kaufpreis zu erwerben.
OAKSTREET-TIPP
Ein LoI begründet zwar keine Pflicht zum Abschluss der beabsichtigten Transaktion (keine Bindungswirkung), einzelne Regelungen des LoI wie Exklusivitätsklauseln und Geheimhaltungsvereinbarungen sind jedoch für die vereinbarte Dauer sehr wohl verbindlich.