MAC Clause
MAC Clause ist die Abkürzung von Material Adverse Change Klausel und ist eine vertragliche Vereinbarung bei einem Unternehmenskauf- oder Finanzierungsvertrag, die dem Unternehmenskäufer oder der kreditgebenden Bank das Recht einräumt, bei Vorliegen von wesentlichen nachteiligen Veränderungen (ein sog. Material Adverse Change oder Material Adverse Event) den Vollzug des Kaufvertrags beziehungsweise die Auszahlung des Kredits zu verweigern.
OAKSTREET-TIPP
Um das Risiko des Verkäufers, dass dem Käufer durch die MAC-Klausel ein Nachverhandlungs- oder Rückzugsrecht eingeräumt wird, zu verringern, werden in einer MAC Klausel meistens weitere konkretisierte Begriffe oder Schwellenwerte vereinbart.