Signing
Als Signing wird der Tag der Unterzeichnung der Vertragsdokumente bezeichnet, wodurch die schuldrechtliche Verpflichtung zum Vollzug (Closing) der Transaktion begründet wird.
OAKSTREET-TIPP
Aufgrund der Komplexität des Unternehmensverkaufs fällt der Tag des Vertragsschlusses nicht mit dem Tag des wirtschaftlichen Übergangs zusammen. Je nach Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Vollzugsbedingungen können die beiden Termine zeitlich unterschiedlich nah beziehungsweise entfernt voneinander liegen.