Break-up Fee
Mit der Break-up Fee verpflichtet sich eine oder beide Vertragsparteien, einen vorher festgelegten Geldbetrag zu zahlen, wenn sie die Vertragsverhandlungen einseitig abbrechen. Verkäufer und Käufer investieren zum Teil erhebliche Zeit und Mühe in den Prüfungs- und Verhandlungsprozess. Insbesondere in der vertieften Prüfung (Due Diligence) bezieht der Käufer meist zusätzlich eine Reihe von externen Spezialisten ein (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).
OAKSTREET-TIPP
Die Vertragsstrafe bei Abbruch wir üblicherweise im Rahmen des Vorvertrages vereinbart. Es ist daher unbedingt sicher zu stellen, dass alle für den späteren Kaufvertrag relevanten Themen vor diesem Zeitpunkt angesprochen und für die zentralen Punkte schriftliche Regelungen gefunden wurden. Uneinigkeiten und unüberbrückbare Standpunkte führen besser zu diesem frühem Zeitpunkt zu einem Abbruch, als vor der Offenlegung von weiteren schutzbedürftigen Unterlagen und dem kostenintensiven Einsatz von externen Spezialisten.