Due Diligence (DD)
Unter Due Diligence (DD) wird die sorgfältige Prüfung und Analyse der wirtschaftlichen (Commercial Due Diligence), rechtlichen (Legal DD), finanziellen (Financial DD) und steuerlichen (Tax DD) Verhältnisse eines Unternehmens in Vorbereitung des Unternehmenskaufs verstanden. Das Ziel der Due Diligence ist es, festzustellen, ob die Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich ein Kaufangebot für ein Unternehmen bezieht, zutreffen und alle relevanten Risiken und Chancen identifiziert worden sind. Die Due Diligence wird in der Regel nach Unterzeichnung des Letter of Intent (LoI) durchgeführt.
OAKSTREET-TIPP
Eine Due Diligence kann Sie als Unternehmer stark beanspruchen. Zu Beginn einer Due Diligence wird eine Checkliste der zu prüfenden Unternehmensinformationen (Information Request-Liste) vom Käufer an den Geschäftspartner überreicht. Darin wird der aktuelle Eigentümer gebeten, alle Unterlagen auf der Liste schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss wird das Unternehmen, meist von externen Beratern, nach verschiedenen Due-Diligence-Maßstäben analysiert und Chancen sowie Risiken beim Unternehmenskauf identifiziert. Daraus bildet sich die Grundlage für den weiteren Unternehmensverkauf. Auf Grund ihrer faktenbasierten Grundlage stellt die Durchführung der Due Diligence einen wichtigen Teil des Unternehmensverkaufs dar.