Change of Control
Bei einem Unternehmensverkauf auf Basis eines Share Deals ist zu beachten, dass in den Verträgen des zur Veräußerung stehenden Unternehmens außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten bei Vertragspartnern enthalten sein können (sog. Change of Control Klauseln). Verträge, die bei mittelständischen Unternehmen typischerweise davon betroffen sind, sind Darlehensverträge einschließlich etwaige Kontokorrentlinien, Verträge mit Förderbanken oder Bürgschaftsgemeinschaften. Verträge, deren Fortbestand für die Situation des Zielunternehmens von grundlegender Bedeutung sind, müssen im Rahmen der Due Diligence auf Change of Control Klauseln geprüft werden.
OAKSTREET-TIPP
Suchen Sie hier frühzeitig das Gespräch mit Vertragspartnern, um eine entsprechende Ablösung bzw. Fortführung der Finanzierung des Unternehmens sicherzustellen (wenn vom Käufer gewünscht).